Inhalt
In Tarifverträgen gibt es viele gute Bestimmungen für die „junge Generation“, also Auszubildende, dual Studierende und junge Beschäftigte. Viele dieser Bestimmungen werden nur dann wirksam, wenn wir sie betrieblich umsetzen und mit Leben füllen. Genau darum geht es im Seminar. Wir nehmen die Regelungen für junge Beschäftigte, wie etwa den Anspruch auf unbefristete Übernahme unter die Lupe. Diese räumen Betriebsrät*innen und Jugend- und Auszubildendenvertreter* innen Handlungsspielräume ein, welche betrieblich ausgefüllt werden müssen. Wir fragen nach, wie wir die geforderte Bedarfsermittlung zur Ausbildung in unserem Interesse umsetzen sollten. Welche Argumente sind für die betriebliche Umsetzung hilfreich, welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir im Konfliktfall?
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Zusammenarbeit zwischen der Jugend- und Auszubildendenvertretung und dem Betriebsrat. Sie ist zur Umsetzung der Tarifregelungen zwingend notwendig. Am Ende des Seminars verfügst du über eine Handlungsgrundlage, wie du die Zusammenarbeit verbessern und für die junge Generation gewinnbringend nutzen kannst.
Themen im Seminar (Typnummer 8413)
- Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
und des Betriebsrats - Grundsätze der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
und der JAV - Zusammenhang zwischen Tarifautonomie und
Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
und der Jugend- und Auszubildendenvertretung - Kennenlernen und Auslegungen wesentlicher
tariflicher Bestimmungen für die junge Generation - Tarifanwendungen im Betrieb am Beispiel der
tariflichen Übernahmeregelung - Bedarfsermittlung/Personalplanung
- Einblick in die tariflichen Regelungen zur
Bildungsteilzeit
Das Seminar richtet sich an Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen sowie junge Betriebsräte und Betriebsrätinnen. Der vorherige Besuch des JAV- bzw. BR-Grundlagenseminars wird vorausgesetzt.