Die digitale Welt ist keine Science-Fiction, wir leben bereits in ihr. Die fortschreitende Digitalisierung verändert rasant viele Bereiche des Lebens und der Arbeit. Das gilt auch für die duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule sowie für die dualen Studiengänge.
Die Veränderungen im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeit machen eine an Beruflichkeit ausgerichtete Arbeit wichtiger denn je. Ausbildungsrahmenpläne, -ordnungen und -abläufe bedürfen einer genauen Überprüfung hinsichtlich der Weiterentwicklung eines Konzeptes zur Berufsbildung 4.0.
Welche Kompetenzen und Qualifikationen sind zukünftig in der dualen Ausbildung nötig? Was bedeutet dies für die Arbeitsinhalte? Was passiert mit der berufsfachlichen Qualifikation der Facharbeit?
Um die Qualität der dualen Berufsausbildung zu gewährleisten und die Auszubildenden und die Belegschaft in die sich verändernden Prozesse einzubinden, ist eine starke Rolle der JAV und des Betriebsrates notwendig. Beide haben dazu nach BetrVG ein allgemeines Initiativ-Mitbestimmungsrecht.
Themen im Seminar:
- Konzepte der „erweiterten modernen Beruflichkeit“ und „Berufsbildung 4.0“
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Betriebsverfassung
- Tarifvertrag Bildungsteilzeit und Qualifizierung
- Anforderung an die Gestaltung bei der Erneuerung von Berufsbildern
- Anpassung und Verbesserung der Ausbildungsinhalte an die Digitalisierung der Arbeit
- Anforderungen an Berufsschule und Universität bei der Begleitung neuer Ausbildungsinhalte
Das Seminar richtet sich Jugend- und Auszubildendenvertreter/-innen (JAV) und interessierte Betriebsrätinnen und Betriebsräte (BR). Der vorherige Besuch eines JAV- bzw. eines BR-Grundlagenseminars wird empfohlen.