Anmeldeformular / Kostenübernahme
Seit dem 23.04 gibt es mit dem Paragraphen 129 im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Möglichkeit für Betriebsrats- und JAV-Gremien ihre Sitzungen, Beschlüsse oder Jugend- und Auszubildendenversammlungen online via Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen. Doch das ist oft leichter gesagt als getan.
Gemeinsam mit euch, wollen wir uns anschauen, was die neuen Regelungen mit sich bringen und worauf ihr achten müsst. Ebenso werden wir beraten, welche Programme für die Durchführung einer Online JAV-Sitzung oder Jugend- und Auszubildendenversammlung in Frage kommen könnten und welche Probleme und Gefahren dies eventuell mit sich bringen.
Das Online-Seminar ist auf 12 Teilnehmer*innen begrenzt, die Freistellung erfolgt über §37,6 BetrVG